AGB

1. Gegenstand des Vertrages

1.1.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der obis | concept GmbH & Co. KG, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihre Vertragspartnern, nachstehend in Kurzfor „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4.

Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Konzeption, Design (Print & Web), Online-Marketing, Web- und Anwendungsentwicklung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1.

Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben der Projektvertrag und seinen Anlagen.

2.2.

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.2.

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3.

Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich unauffällig signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde gegen eine Gebühr von 5% des Auftragswertes ausgeschlossen werden.

3.4.

Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist ohne Absprache unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

3.6.

Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1.

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Eine Abschlagszahlung wird vorab angezeigt.

4.3.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4.

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden für Dienstleistungen jedweder Art. Die Abrechnung erfolgt laut aktuell geltenden Stundensatz gemäß Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.5.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht der Agentur

6.1.

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1.

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages auf Wunsch an den Kunden zurück gegeben.

7.2.

Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

7.3.

Kommt ein Projekt durch die fehlende Mitwirkungspflicht des Kunden in Verzug, so haftet ausschließlich der Kunde. Sollten dann für eine pünktliche Fertigstellung Mehrarbeit in Form von Überstunden oder Nachtarbeit notwendig sein, so werden diese Stunden zusätzlich mit 150% bzw. 200% des Basisstundensatzes vergütet.

8. Gewährleistung und Haftung der Agentur

8.1.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

8.2.

Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe oder der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Materialien.

8.3.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftungssumme ist jedoch auf maximal 5000,–€ begrenzt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1.

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Bei dauerhafter Betreuung fällt eine monatliche Betreuungsgebühr an.

9.2.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. Leistungen Dritter

10.1.

Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1.

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. Media-Planung und Media-Durchführung

12.1.

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2.

Die Agentur bemüht sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

12.3.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

13. Mediabudget AdWords

13.1.

Vertragspartner, die bei der Agentur ein Google AdWords Produkt buchen, erhalten folgende Leistungen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Agentur verrechnet die Aufwendungen für diese Leistungen mit dem jeweils vereinbarten Produktpreis. Die Agentur legt kundenspezifische AdWords Kampagnen für den Vertragspartner an und stellt diese bei Google ein. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeige lehnt sich die Agentur an die Inhalte auf der vom Kunden angegebenen Zielseite an. Sollten sich wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben, teilt der Vertragspartner dies unverzüglich der Agentur mit. Die Zielseite muss den technischen Anforderungen für Schaltung von Google AdWords entsprechen, ansonsten kann die Anzeige kostenpflichtig gelöscht werden.

13.2.

Die Agentur ist berechtigt, im Interesse des Kunden ggf. auch verwandte oder ähnliche Begriffe zu verwenden, wenn bei wörtlicher Übernahme der Keywords aufgrund deren großer Verbreitung die Chancen einer Einblendung der Anzeige nach der begründeten Auffassung von der Agentur als gering einzuschätzen sind. Die Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung rechtswidrig oder verboten ist, oder Interessen der Agentur zuwider läuft ist unzulässig und kann kostenpflichtig gelöscht und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Die Agentur behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor. Die Agentur wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der eigenen speziellen Kenntnisse im Hinblick auf eine optimale Platzierung von AdWords die Beträge festsetzen, welche maximal pro Klick auf die Anzeige geboten werden und nicht überschritten werden dürfen. Um diesem Mechanismus Rechnung zu tragen, wird die Agentur gemeinsam mit dem Kunden festlegen und während der Vertragslaufzeit kontinuierlich überprüfen, welches Google AdWords-Produkt den Werbezielen des Kunden am besten gerecht wird. Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer AdWords-Anzeige eine Werbeleistung darstellt.


13.3.

Die Häufigkeit der Klicks hängt von der Branchennachfrage und dem eingesetzten Budget ab. Die Anzeige des Vertragspartners kann während eines Vertragsmonats so lange erscheinen, bis das Monatsbudget aufgrund der von Google jeweils pro Klick berechneten Kosten verbraucht ist. Wenn das Budget im vergangenen Monat nicht vollständig abgerufen wurde, überträgt die Agentur das verbleibende Klick-Budget des Vertragspartners auf den Folgemonat. Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einvernehmen, dass die Agentur keine Garantie übernehmen kann, ob und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint.

13.4.

Die Agentur bemüht sich nach besten Kräften die AdWords-Kampagnen so zu optimieren, dass durch einen hohen Qualitätsfaktor der Anzeige ein niedriger Klickpreis und eine hohe Anzeigenposition jeweils abhängig von der für den Vertragspartner relevanten Branche erreicht werden kann. Der Vertragspartner erhält eine regelmäßige Statistik, in der die Suchwörter und Gesamt-Impressions und Gesamt-Klicks aufgelistet sind, um so den Erfolg der AdWords Kampagne nachvollziehen zu können.

13.5.

Verträge zur Betreuung von Werbeanzeigen (Google AdWords) sind Dienstverträge und es wird keine Gewährleistung für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen.

13.6.

Die Agentur ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob und inwieweit das bei ihr beauftragte Werk mit Richtlinien etc. Dritter behaftet ist und haftet insoweit auch nicht für etwaige Verstöße. Bei der Betreuung von Werbeanzeigen (Google AdWords) ist die Agentur nicht zur Prüfung von Anzeigen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet und haftet in keinem Fall für etwaige Verstöße, insbesondere nicht wegen Vorschriften des Wettbewerbs-, des Marken- und Kennzeichenrechts sowie des Urheberrechts. Der Vertragspartner stellt die Agentur von jedweden Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund von Verletzungen genannter Schutzrechte gegen die Agentur geltend gemacht werden.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1.

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

15. Streitigkeiten

15.1.

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

 

16. Schlussbestimmungen

 

16.1.

 

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

16.2.

 

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

16.3.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

 

16.4.

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

17. Gutscheinbedingungen

 

Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Gutscheine (Kauf- und Geschenkgutscheine sowie Rabatt- und Sonderaktionen) soweit nicht anders deklariert.

 

17.1 Verwendbarkeit:

 

Jeder Gutschein und Coupon kann nur einmal verwendet und eingelöst werden.

 

Es kann nur ein Gutschein oder Coupon im Rahmen einer Rabatt- und Sonderaktion pro Bestellung eingelöst werden.

 

Eine Kombination mit anderen Coupons/Gutscheinen ist nicht möglich.

 

Eine Barauszahlung oder eine rückwirkende Anrechnung auf bereits getätigte Bestellungen von Gutscheinen oder Coupons    

ist nicht möglich.

 

Gutscheine und Coupons können nur auf das im Rahmen der jeweiligen Rabatt- oder Sonderaktion angegebene Produkt

bzw. Dienstleistung angewendet werden.

 

Die Weitergabe von Gutscheinen und Coupons ist nicht gestattet.

 

Gutscheine und Coupons können nicht auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden

 

17.2 Gültigkeit:

 

Hinsichtlich der Verjährung von Gutscheinen und Coupons gelten die allgemeinen Bestimmungen des BGB (Gültigkeit von

Gutscheinen und Coupons max. 3 Jahre) soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

17.3 Mindestbestellwert:

 

Den Mindestbestellwert zum Einlösen des Coupons oder Gutscheins im Rahmen einer Rabatt- und Sonderaktion

entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Gutschein oder Coupon.

 

Köln, Juli 2014